Für unsere Fluss- und Hochseekreuzfahrten gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, dass auf unseren Kreuzfahrten entsprechend der 2G-Regel ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Gäste reisen. Daher ist für die Einschiffung ein Nachweis über ein gültiges Impfzertifikat gemäß den Richtlinien der EU-Kommission (https://germany.representation.ec.europa.eu/index_de) oder ein Genesenen Nachweis verpflichtend und in der Verantwortung des Reisenden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Einschiffung nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die 2G-Regel ist wirksam, solange keine davon abweichenden verschärften länderspezifischen Vorgaben in den Destinationen gelten.
Auf allen unseren Kreuzfahrten (Fluss und Hochsee) ist zusätzlich der Nachweis eines aktuellen negativen Antigen-Schnelltests für alle Gäste obligatorisch – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.
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Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass, welcher mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig sein muss. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden. Gesundheit: Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Hausarzt informieren.
Diese Kreuzfahrt ist nur bedingt für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Ob es trotzdem Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, erfragen Sie bitte bei Ihrer Buchungsstelle!